Re: Rückerstattung zuviel gezahlter Beiträge (Gesetzliche Krankenkassen)

name, Freitag, 12.12.2008, 07:55 (vor 5830 Tagen) @ Bärbel Bartels

Da gibts ein Urteil des BSG aus 1996. Danach gilt ESTB als Einkommensnachweis.
Maßgebend ist Austellungsdatum des ESTB. Einkommensschwankungen gleichen sich dann halt bei der Beitragsberechnung über die Jahre aus.

Beispiel 2007 gutes Jahr. 2008 schlechtes Jahr, 2009 gutes Jahr. Du sendest ESTB 2007 in 2008 ein und zahlst 2008 einen hohen Beitrag, obwohl 2008 kein gutes Jahr ist. Den ESTB 2008 sendest Du 2009 ein und zahlst 2009 einen niedrigen Beitrag, obwohl Du ein gutes Jahr hast.

So gleicht sich alles aus.

Musst Du wirklich für das zurückliegende Jahre Beiträge nachzahlen???
Deine Beiträge bemssen sich immer nach dem aktuellsten ESTB und zwar laufend, grundsätzlich nicht rückwirkend, es sei denn Du hast den ESTB verspätet eingesandt...


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