Rückerstattung zuviel gezahlter Beiträge (Gesetzliche Krankenkassen)
Liebe Forum-Mitglieder,
ich habe eine Frage, auf die mir bisher keiner Antwort geben konnte, die sicher aber viele Selbständige beschäftigt.
Ich bin seit über 10 Jahren Selbständig und freiwillig gesetzlich versichert. Mein Beitragssatz wird aus dem jeweilig vorliegenden Einkommenssteuerbescheid errechnet. Soweit - so gut. Sollte ich ein besseres Geschäftsjahr haben, dann muß ich die zurückliegenden Beiträge nachzahlen. Stellt sich aber heraus, dass ich weniger verdient habe und das Jahr über damit auch weniger Beitrag hätte zahlen müssen, so sind die Krankenkassen nicht verpflichtet, mir die überzahlten Beiträge zurück zu erstatten. Das kann nicht rechtens sein. Wo ist das entsprechende Gesetz - oder die Gesetzeslücke?
Wer kann mir da fachkundige Antwort geben.?
Vielen Dank!
Bärbel Bartels
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- Rückerstattung zuviel gezahlter Beiträge -
Bärbel Bartels,
11.12.2008, 22:58
- Re: Rückerstattung zuviel gezahlter Beiträge - name, 12.12.2008, 07:55