Re: Makler hält sich nicht an Vereinbarungen bei anonymer Riskiovoranfrage (Private Krankenversicherungen)
wenn ihnen ein größerer schaden entstanden ist/droht, empfiehlt es sich, einen anwalt einzuschalten.
vermutlich hat sich ihr makler gem. §§ 280 BGB in verbindung mit 93 ff. HGB o. ä. bgb schadensersatzpflichtig gemacht.