Re: Makler hält sich nicht an Vereinbarungen bei anonymer Riskiovoranfrage (Private Krankenversicherungen)

Gast, Freitag, 07.05.2010, 18:40 (vor 5314 Tagen) @ Miss S

wenn ihnen ein größerer schaden entstanden ist/droht, empfiehlt es sich, einen anwalt einzuschalten.

vermutlich hat sich ihr makler gem. §§ 280 BGB in verbindung mit 93 ff. HGB o. ä. bgb schadensersatzpflichtig gemacht.


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