Re: Makler hält sich nicht an Vereinbarungen bei anonymer Riskiovoranfrage (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 07.05.2010, 14:42 (vor 5314 Tagen) @ EnttäuschterKunde

Sollte es sich wirklich um einen Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO handeln, hast Du ja einen unterschriebenen Maklervertrag und auf dessen Einhaltung Rechtsanspruch. Eine zentrale Wagnisdatei für Private Krankenversicherungen oder Lebensversicherungen gibt es nicht. Ich würde den vermeintlichen Makler erstmal ansprechen um möglichen Schaden direkt zu bereinigen. Fragen? ePost


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