Rückforderung von PKV-Zuschüssen des Arbeitgebers (Private Krankenversicherungen)

Thomas K., Freitag, 14.05.2010, 11:25 (vor 5307 Tagen)

Hallo,

ich bin privat versichert und wurde bei einer Sozialversicherungsprüfung bei meinem Arbeitgeber rückwirkend ab 01.01.2006 als versicherungspflichtig eingestuft, da meine selbständige Tätigkeit ab 2006 nicht mehr als „überwiegend hauptberuflich“ anerkannt wurde und ich bei alleiniger Betrachtung des Angestellten-Gehaltes nicht über der Jahresentgeltgrenze liege.

Die private Krankenversicherung weigert sich, eine Rückabwicklung mit entsprechender Beitragsrückerstattung durchzuführen, da die Kündigungsfrist nach Beginn der Versicherungspflicht in der GKV lange verstrichen ist.

Mein Arbeitgeber musste nun einen hohen Betrag an die AOK abführen. Inzwischen habe ich herausgefunden, dass er nur höchstens 3 AOK-Monatsbeiträge rückwirkend auf mich abwälzen darf.
Was ist allerdings mit den über die ganzen Jahre zum Lohn gezahlten Zuschüssen zur PKV ? Darf er diese komplett zurückfordern, da er seiner Zuschusspflicht zur Krankenversicherung ja über die AOK-Nachzahlung nachgekommen ist ? Oder darf er diese auch nur für 3 Monate zurückfordern, oder gar nicht ?

Danke für Eure Antworten.

Gruß
Thomas K.


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