Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Thom,
wenn es bei dir genauso gehandhabt wird, wie es die AOK-Rheinland/Hamburg bei mir machte, wirst Du evtl. "nur" mit einem verminderten Einkommen von rund 1.250,- €/Monat veranlagt.
Dieses verringerte fiktive Mindesteinkommen richtet sich nach deiner Leistungsfähigkeit, also dem, was Du erwirtschaften könntest, wenn Du dich nur richtig bemühen würdest.
Ich hatte umfangreiche Diskussionen mit den Herren der AOK, z.B. dass auch sie mehr verdienen könnten, wenn sie all ihr Wissen und ihre Kompetenz einsetzen würden - und dann halt auch einen höheren Kassenbeitrag zahlen müssten!
Kurzum: Sie ziehen es durch, notfalls mit Eidesstattlicher Versicherung deinerseits und Kontenpfändung, ohne Freistellung eines Existenzminimums, welches es ja auch nicht für Selbstständige gibt.
Mache daher ein Vergleichsangebot (Teilbetrag der rückständigen Beiträge, da keine Leistungen beansprucht wurden) oder biete eine kleine Rate an. Bemühe dich aber unbedingt darum, dass dir nicht noch diese horrenden Wucherzinsen von 5% pro Monat als Säumniszuschlag aufgedrückt werden.
Viele Grüße und viel Glück,
Wolfgang
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- Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? -
Thom,
04.02.2009, 00:41
- Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? -
Rülps,
04.02.2009, 01:50
- Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? - Thom, 04.02.2009, 05:01
- Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? - Czauderna, 04.02.2009, 08:25
- Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? -
Redaktion krankenkassentarife.de,
04.02.2009, 19:38
- Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? -
Thom,
05.02.2009, 05:18
- Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? - Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008, 05.02.2009, 08:50
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Thom,
05.02.2009, 05:18
- Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? -
Rülps,
04.02.2009, 01:50