Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? (Gesetzliche Krankenkassen)
Man findet überhaupt keine Vergleiche oder Beiträge mehr von 2008!
Das Internet ist immer auf den neuesten Stand. Schön und gut.
Aber ich möchte wissen, was ich nachzahlen muss (bei der AOK Brandenburg) im Jahre 2008!
Ich war nämlich ein halbes Jahr nicht krankenversichert!
Und soll jetzt nachzahlen, aber bitte schön nach welcher Grundlage?
Ich war als Freiberufler tätig und verdiente aber nur ca. 5250 Euro im Jahr 2008.
Das fällt in den "Niedriglohnsektor", aber eben nicht als Angestellter, sondern Kleinstgewerbe.
Nach welchen gesetzlichen Bestimmungen werden nun meine nachzuzahlenden Beiträge für 2008 bemessen?
Die gesetzlichen Regeln und Berechnungen unterscheiden sich doch stark von den Neuen für 2009.
Nach der Gesamtsumme 5250?
Nach der Mindestbemessungsgrenze? Wie hoch war diese 2008?
Letztendlich möchte ich wissen, wieviel ich nachzahlen muss in EUR.
Ein Danke im Vorraus für die Beantwortung meiner Fragen oder entsprechende Links.
Thom
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- Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? -
Thom,
04.02.2009, 00:41
- Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? -
Rülps,
04.02.2009, 01:50
- Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? - Thom, 04.02.2009, 05:01
- Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? - Czauderna, 04.02.2009, 08:25
- Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? -
Redaktion krankenkassentarife.de,
04.02.2009, 19:38
- Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? -
Thom,
05.02.2009, 05:18
- Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? - Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008, 05.02.2009, 08:50
- Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? -
Thom,
05.02.2009, 05:18
- Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? -
Rülps,
04.02.2009, 01:50