Re: krankenkasse, rente oder hartzIV? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
bitte beantrage Arbeitslosengeld 1 (Nahtlosigkeitsregelung). Den Arbeitsvertrag auf keinen Fall kündigen.
Während der Reha zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld. je nachdem wann die Reha ist, entweder berechnet nach dem letzten Entgelt oder in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Du wirst Dich auf Einkommenseinbußen einstellen müssen.
Ob Du eine Rente bekommst und wann weisst du ja auch nicht. Ggf. empfehlen die auch eine Umschulung.
Ganz wichtig, geh nächste Woche mal beim Arbeitsamt vorbei und stell vorsorglich einen Antrag.
LG, Shops
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- krankenkasse, rente oder hartzIV? -
sabine,
27.02.2009, 23:56
- Re: krankenkasse, rente oder hartzIV? - Shoppingqueen, 28.02.2009, 08:36