krankenkasse, rente oder hartzIV? (Gesetzliche Krankenkassen)

sabine @, Freitag, 27.02.2009, 23:56 (vor 5749 Tagen)

hallo, ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.

ich bin seit 19 jahren im öD beschäftigt, allerdings seit januar 2008 krankgeschrieben. seit diesem zeitpunkt erhalte ich auch krankengeld von der krankenkasse. wie mit meiner ärztin besprochen habe ich nun die vorübergehende erwerbsunfähigkeitsrente beantragt, der antrag läuft bei der rentenversicherung. nun hat mir die rentenversicherung mitgeteilt, dass sie mich 4 wochen zur reha schicken wollen, und erst dann über meinen antrag auf rente entscheiden wollen. gleichzeitig hat mir nun die krankenkasse mitgeteilt, dass sie ab mitte april die krankengeldzahlungen einstellen werden. nun meine frage: wer ist nun ab april geldmässig für mich zuständig? die rentenversicherung, obwohl über die rente noch nicht entschieden ist? das arbeitsamt, obwohl ich nach wie vor im öD beschäftigt bin und mein Arbeitsvertrag während der rente nur ruht? das sozialamt? wäre sehr froh, wenn ihr mir hier einige tipps geben könnt, damit ich ungefähr weiss, wie es weitergeht. vielen dank schonmal!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum