Re: Unterschied: Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast, Samstag, 21.03.2009, 13:10 (vor 5727 Tagen) @ Mitdenkerin

Was die Beitragsbemessung anbelangt, so ist das vom Gesetzgeber her so gewollt und im SGB V nachlesbar. Freiwillig Versicherte werde grundsätzlich benachteiligt. Ganz schlimm ist das bei der Beitragsbemessung von Selbstständigen. Hier gelten von vornherein höhere Mindestgrenzen und bei der Verbeitragung gelten in der Regel immer ältere Einkommensverhältnisse (letzter amtlicher Beitragsbescheid) die oft höher sind als die Tatsächlichen (kann auch umgekehrt sein). Nach dem Motto, man muss nicht alles verstehen, so lang man das bezahlen darf.


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