Unterschied: Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Mitdenkerin, Dienstag, 17.03.2009, 01:01 (vor 5732 Tagen)


Krankenversicherung: Pflichtversicherung
Hier wird "nur" vom Lohn/Gehalt der mittlerweile gesetzlich festgelegte Prozentsatz für die Krankenversicherung gerechnet.

Krankenversicherung: Freiwillige Versicherung
Hier wird im Fall a) Mann ist privat versichert und Frau freiwillig versichert und im Fall b) Frau erhält Unterhalt nicht "nur" a) das hälftige Gehalt vom Mann und im Fall b) der Unterhalt gerechnet, sondern bei der freiwilligen Versicherung wird darüber hinaus nach allen sonstigen Einkünften gefragt, wie z. b. Zinseinkünfte, Vermietung usw. und auch dem Einkommen zugerechnet.

Bei Pflichtversicherten wird "nur" Lohn/Gehalt berücksichtigt und keine Zinseinkünft, Vermietung usw., obwohl bei zwei Vollverdienern für diese zusätzlichen Einkünfte viel eher das "nötige Kleingeld" für diese Anlagen erwirtschaftet werden kann und bestimmt auch oft genug umgesetzt ist.

Frage also: Warum werden bei den wirtschaftlich Schwächeren diese auch nur evtl. vorhandenen - und wenn überhaupt niedrigen - zusätzlichen Einkünfte bei der Berechnung für die freiwillig Versicherten - im Gegensatz zu den Pflichtversicherten - mit herangezogen?



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