Re: Krankengeld (Gesetzliche Krankenkassen)

Michael, Freitag, 03.04.2009, 00:05 (vor 5715 Tagen) @ Finn Jensen

Aus der Arbeeitslosigkeit heraus eine Wiedereingliederung über die Krankenkasse ohne voherige Anmeldung des Arbeitgebers? Seltsame Geschäfte...Ggf. Krankengeld in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung und anschließend Entgeltfortzahlung! D. h., der Arbeitgeber zahlt die Entgeltfortzahlung an Sie ab dem 23.02. in voller Höhe (100 %), egal ob Sie nur für 4 Stunden arbeiten. Nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse dann Krankengeld. Allerdings kommt mir die Sache etwas faul vor, denn eigentlich kommt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im versicherungsrechtlichen Sinne erst zustande, wenn der Arbeitnehmer seine geschuldete Arbeitkraft im vollen Umfang zur Verfügung stellen kann. Anderenfalls ist die Frage, aus welchem Arbeitsentgelt die Krankenkasse überhaupt das Krankengeld berechnet. Eignetlich kann die Sache nicht funktionieren...


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