Re: Krankengeld (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
etwas verworren die Schilderung, aber schaun wir mal.
Es handelt sich um den gleichen Arbeitgeber und beim Hamburger Modell um eine Wiedereingliederungsmaßnahme, während deren Dauer der Arbeitgeber kein Gehqalt gezahlt hat sondern die Kasse Krankengeld.
Trat nun nach dieser Maßnahme wieder arbeitsfähigkeit ein setzt auch die volle Gehaltszahlung des Arbeitgebers wieder ein. Wenn nun innerhalb von sechs Monaten erneut Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung eintrat dann musste der Arbeitgeber nicht wieder erneut 6 Wochen Gehalt zahlen sondern die Kasse gleich Krankengeld.
Gruß
Czauderna
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- Krankengeld -
Finn Jensen,
31.03.2009, 19:21
- Re: Krankengeld - Czauderna, 31.03.2009, 20:57
- Re: Krankengeld - Michael, 03.04.2009, 00:05