Re: Entgeldfortzahlung erst ab Krankenschein (Gesetzliche Krankenkassen)
im Arbeitsvertrag kann geregelt werden, dass Sie gegenüber dem Arbeitgeber bereits zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag dser Arbeitsunfähigkeit verpflichtet sind.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber am Erstattungsverfahren teilnimmt, bekommt er nicht die gesamte Entgeltfortzahlung erstattet. Sie sollten daher zusätzlich die Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag beachten.
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- Entgeldfortzahlung erst ab Krankenschein -
Charly,
01.04.2009, 18:35
- Re: Entgeldfortzahlung erst ab Krankenschein - Czauderna, 01.04.2009, 19:07
- Re: Entgeldfortzahlung erst ab Krankenschein - Michael, 02.04.2009, 23:47