Re: Entgeldfortzahlung erst ab Krankenschein (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
das mit der fehlenden Erstattung durch die Kasse nach dem AAG.
Stimmt nicht - wir zahlen bis zu drei Tagen auch ohne eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Gruß
Czauderna
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- Entgeldfortzahlung erst ab Krankenschein -
Charly,
01.04.2009, 18:35
- Re: Entgeldfortzahlung erst ab Krankenschein - Czauderna, 01.04.2009, 19:07
- Re: Entgeldfortzahlung erst ab Krankenschein - Michael, 02.04.2009, 23:47