Re: 'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige (Gesetzliche Krankenkassen)
Als Beamter mit einer freiwillig in der GKV versicherten Ehefrau kann ich meine Erfahrungen plakativ dahin zusammenfassen, dass die Beihilfeleistungen für die Ehefrau nur theoretisch bestehen: Bei Behandlung durch einen Kassenarzt gilt das Sachleistungsprinzip, d.h. der Kassenarzt erbringt seine Sachleistung, weitere Kosten fallen i.R. nicht an, so dass auch für eine Beihilfe kein Raum ist. Soweit Eigenbeteiligungen verlangt werden, sind diese nicht beihilfefähig. Lediglich bei Zahnersatz kann über die Festzuschüsse hinaus eine Beihilfe in Frage kommen. Sofern ein Arzt ohne Kassenzulassung in Anspruch genommen wird, würde eine Beihilfe in Höhe von 70 % für die Ehefrau denkbar sein, dann ist der Eigenanteil aber 30 %. Eine freiwillig in der GKV versicherte Ehefrau eines Beamten ist also ein gutes Geschäft für den Staat.
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- 'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige -
Mitdenkerin,
06.04.2009, 12:22
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Leidgeprüfter Beamter,
06.04.2009, 21:54
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Mitdenkerin,
09.04.2009, 13:59
- Re: 'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige - Leidgeprüfter Beamter, 09.04.2009, 20:48
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Mitdenkerin,
09.04.2009, 13:59
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RW,
14.04.2009, 18:53
- Re: 'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige - Mitdenkerin, 15.04.2009, 23:01
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Leidgeprüfter Beamter,
06.04.2009, 21:54