'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige (Gesetzliche Krankenkassen)
Privat Versicherte erhalten Beihilfe - ist bekannt.
Sie können außer für sich selbst auch Beihilfe für die freiwillig versicherten Familienangehörigen beantragen - die Höhe der Beihilfe für die Familienangehörigen richtet sich
a) nach der Höhe der gezahlten Beiträge für die freiwillige Versicherung und
b) nach den in Anspruch genommen Krankenkassenleistungen.
Wo kann man darüber etwas nachlesen?
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- 'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige -
Mitdenkerin,
06.04.2009, 12:22
- Re: 'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige -
Leidgeprüfter Beamter,
06.04.2009, 21:54
- Re: 'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige -
Mitdenkerin,
09.04.2009, 13:59
- Re: 'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige - Leidgeprüfter Beamter, 09.04.2009, 20:48
- Re: 'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige -
Mitdenkerin,
09.04.2009, 13:59
- Re: 'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige -
RW,
14.04.2009, 18:53
- Re: 'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige - Mitdenkerin, 15.04.2009, 23:01
- Re: 'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige -
Leidgeprüfter Beamter,
06.04.2009, 21:54