Re: Zwangsversicherung trotz 400 EUR Job? (Gesetzliche Krankenkassen)

Mitdenkerin, Sonntag, 19.04.2009, 13:25 (vor 5698 Tagen) @ nimms leicht

Frage:
Werden dann die z. B. 401 Euro als Einkommen gerechnet und nur davon fallen die 15,5 % für KV-Beitrag an???

Bei der freiwilligen KV wird soweit ich weiß ein gesamtes Mindesteinkommen von 840 Euro angenommen, von dem die 15,5 % KV-Beitrag berechnet wird, was ja wesentlich mehr Beitrag bedeutet als dies bei einem 401-Euro-Job der Fall wäre???

Wie ist das, wenn eine Frau mit Kind (volljährig und noch in Ausbildung) einen 401-Euro-Job verrichtet - ist dann das Kind auch in dem KV-Beitrag auf Basis der 401-Euro kostenfrei mitversichert???


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