Re: Zwangsversicherung trotz 400 EUR Job? (Gesetzliche Krankenkassen)

nimms leicht, Sonntag, 19.04.2009, 12:21 (vor 5698 Tagen) @ Maier

Der Krankenkassenbeitrag wäre sogar ohne Einkommen fällig.

Grundlage ist der §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V

Dieser Paragraph verhindert Lücken im "Versicherungsleben".

Wer also etwa aufgrund einer Beschäftigung zuletzt gesetzlich krankenversichert war und diese Beschäftigung beendet, der muss eine Anschlusskrankenversicherung vorweisen können.

( Kann auch PKV sein ).

Fehlt ein solcher anschließender Versicherungsschutz wird der Betreffende in seiner bisherigen GKV zwangsversichert.

Dies ist eine Pflichtversicherung, die Beiträge werden aber berechnet , wie bei freiwilligen Mitgliedern ( da ja ein auslösendes Arbeitseinkommen als Grundlage fehlt ).

Die Beiträge der Freiwilligen haben einen Mindestbeitrag in der Grössenordnung, der Dir gerade abverlangt wird
Alle Einkommensarten, auch die , die bei regulär Pflichtversicherten keinem Beitrag unterliegen, werden zur Beitragsbemessung herangezogen.
( Etwa Zinsen usw )

Ausweg:

Eine reguläre Pflichtversicherung. Diese gibt es erst über 400€.

Die Kasse wird sich verständlicherweise schwer tun, Dir zu raten, Deinen Arbeitsvertrag als reine Umgehungsmassnahme zu gestallten.



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