RE: verdeckte beitragserhöhung (Krankenkassenrecht)

SGB-Mann @, Freitag, 29.03.2002, 13:39 (vor 8273 Tagen) @ Bernd Schneider

Bei einer großen KK wär dir das nicht passiert!!! Die stehen wenigstens dazu. Man muss das mitteilen weil du ja ein Sonderkündigungsrecht hast.


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