RE: verdeckte beitragserhöhung (Krankenkassenrecht)

Bernd Schneider @, Freitag, 29.03.2002, 13:26 (vor 8273 Tagen) @ elwood

Hi elwood!
Bei einer Erhöhung müssen alle Mitglieder persönlich informiert werden (vielleicht stand was in der Mitgliederzeitung? In welcher BKK seid Ihr versichert?).
Gegen die Erhöhung kannst Du normalerweise nichts machen, nur kündigen


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