RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? (Krankenkassenrecht)
was meinst du mit spätestens drei tage nach aufgabe?
d.h., wenn ich bspw. am 20. abgeschickt habe, gilt die kündigung spätestens am 23. als angekommen?
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- Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? -
Karsten.L,
16.05.2002, 17:59
- RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? -
Casablanca,
17.05.2002, 22:29
- RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? -
Karsten.L,
18.05.2002, 14:29
- RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? - Joey, 19.05.2002, 14:27
- RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? -
Karsten.L,
18.05.2002, 14:29
- RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? -
Casablanca,
17.05.2002, 22:29