RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? (Krankenkassenrecht)

Karsten.L, Samstag, 18.05.2002, 14:29 (vor 8223 Tagen) @ Casablanca

was meinst du mit spätestens drei tage nach aufgabe?
d.h., wenn ich bspw. am 20. abgeschickt habe, gilt die kündigung spätestens am 23. als angekommen?


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