RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? (Krankenkassenrecht)
Eingang bei der Kasse gilt, also der Moment, wo die Kasse Kenntnis von der Kündigung erhalten hat (spätestens drei Tage nach Aufgabe).
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- Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? -
Karsten.L,
16.05.2002, 17:59
- RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? -
Casablanca,
17.05.2002, 22:29
- RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? -
Karsten.L,
18.05.2002, 14:29
- RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? - Joey, 19.05.2002, 14:27
- RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? -
Karsten.L,
18.05.2002, 14:29
- RE: Was zählt? Absendung oder Eingang der Kündigung? -
Casablanca,
17.05.2002, 22:29