RE: wartefrist trotz schulausbildung ? (Krankenkassenrecht)
Hi Andi,
auch wenn ich kein Experte bin, so wuerde ich aus den ges. Vorschriften folgendes lesen:
1. Wahlmoeglichkeit bei Eintritt ins Berufsleben, d.h. bei Dir zu Oktober 2002.
2. Danach (seit dem 1.1.2002,gueltige) 18 monatige Bindungsfrist, anschliessend zwei monatige Kuendigungsfrist.
3. Sonderkuendigungsrecht bei Beitragssatzerhoehung (zwei Monate).
Konkret bei Dir heisst das, Da Du am 1.10.2002,einer Krankenkasse ""beigetreten"" bist, musst Du wohl dort auch 18 Monate bleiben, insofern keine Beitragserhoehung erfolgt, die das Sonderkuendigungsrecht erlaubt.
Gruss,
Joe
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- wartefrist trotz schulausbildung ? -
andi,
13.11.2002, 07:15
- RE: wartefrist trotz schulausbildung ? - Joe-K7, 13.11.2002, 09:23