wartefrist trotz schulausbildung ? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich war die letzten 2 jahre in schulischer weiterbildung und deswegen bei meiner frau mitversichert. nun habe ich wieder seit oktober 2002 eine arbeitsstelle angetreten und bin selbst versichert. kann ich nun auch wechseln ( mit 2 monaten frist) oder muss ich jetzt 18 monate warten ? vielen dank schonmal für eure antworten
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- wartefrist trotz schulausbildung ? -
andi,
13.11.2002, 07:15
- RE: wartefrist trotz schulausbildung ? - Joe-K7, 13.11.2002, 09:23