RE: Mangelnde Informationen ueber Beitragsatzanhebungen (Krankenkassenrecht)

Jens @, Dienstag, 19.11.2002, 11:53 (vor 8038 Tagen) @ Joe-K7

Ich habe bei der BKK Dürkopp Adler AG angefragt. (nur in Westfalen-Lippe zugelassen)
Die haben mir unteres Schreiben zugeschickt.
Diese Informationspolitik gefällt mir, wenn auch das Ergebnis recht wage ist.


Guten Tag,

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft bei unserer Kasse. Die BKK erhebt zur Zeit einen Beitragssatz von 11,8 v.H. Da 2002 und 2003 ein erheblicher Ausgabenüberhang besteht, wird der Beitragssatz von 11,8 v.H. nicht mehr ausreichen. Die Kasse hatte deshalb ab 01.01.03 einen Beitragssatzerhöhung bei der Aufsichtsbehörde beantragt.

Die Beitragssatzerhöhung ist nicht genehmigt worden, weil die Kasse noch ein Restvermögen besitzt. Erst nach vollständigem Aufbrauchen dieses Restvermögens ist nach dem Beitragsicherungsgesetz (Beitragssatzstopp!) eine Anhebung des Beitragssatzes möglich. Es ist dann mit einem durchschnittlichen Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung zu rechnen.

Wir halten es für unsere Pflicht (Informationspflicht) potentielle Mitglieder, die wegen des günstigen Beitragssatzes in unsere Kasse wechseln wollen, auf die prekäre Finanzsituation der Kasse hinzuweisen. Der günstige Beitragssatz besteht nur noch von kurzer Dauer. Er wird 2003 leider drastisch angehoben werden müssen.

Wenn Sie dennoch Mitglied unserer Kasse werden wollen, geben Sie uns bitte Nachricht. Wir hätten Verständnis, wenn Sie eine Kasse wählen, die Ihnen auf längere Sicht einen bessere Perspektive mit einem Kostenvorteil bietet.

Mit freundlichen Grüßen
BKK Dürkopp Adler AG


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