RE: Mangelnde Informationen ueber Beitragsatzanhebungen (Krankenkassenrecht)
Hi Tom,
aber was nutzt es einem, wenn man erst am 30. eines Monats in dem man sich angemeldet hat von der Erhoehung erfaehrt ? Auf die Schnelle dann eine neuen Antrag auf Versicherung bei einer anderen Versicherung einreichen ? Muss die neue Versicherung nicht auch der alten eine Aufnahme bestaetigen ? Ansonsten bleibt man doch zwangsweise in der alten, oder ?
Und was, wenn man den Kuendigungstermin deswegen ""verpasst"" hat, wird diese dann gar ungueltig und man verliert das Sonderkuendigungsrecht ???
Irgendwie alles ziemlich unbefriedigend.
Gruss,
Joe
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- Mangelnde Informationen ueber Beitragsatzanhebungen -
Joe-K7,
15.11.2002, 07:58
- RE: Mangelnde Informationen ueber Beitragsatzanhebungen -
Tom,
15.11.2002, 10:21
- RE: Mangelnde Informationen ueber Beitragsatzanhebungen -
Joe-K7,
15.11.2002, 12:12
- RE: Mangelnde Informationen ueber Beitragsatzanhebungen - Jens, 19.11.2002, 11:53
- RE: Mangelnde Informationen ueber Beitragsatzanhebungen - Ulrich Hausen, 19.11.2002, 21:31
- RE: Mangelnde Informationen ueber Beitragsatzanhebungen -
Joe-K7,
15.11.2002, 12:12
- RE: Mangelnde Informationen ueber Beitragsatzanhebungen -
Tom,
15.11.2002, 10:21