Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Sonntag, 02.02.2003, 20:14 (vor 7966 Tagen) @ Jan Bierbüße

Hallo Jan!

Du hast recht, die Kündigung wird nicht wirksam und die Mitgliedschaft bei der alten Kasse besteht weiter. Allerdings glaube ich nicht wirklich, dass eine Schadensersatzklage wegen sowas erfolg hat (versuch ich aber morgen noch zu klären!).
Welche Kasse hat es denn mal wieder nicht auf die Reihe gekriegt? Ich würd mir an deiner Stelle nochmal genau überlegen, ob ich zu so einer wechseln würde...


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