Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Ich habe folgende Frage:
Was passiert, wenn die neu gewählte Krankenkasse aufgrund der Versäumnisse ihrer überarbeiteten Mitarbeiter nicht innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung ausstellt?
Nach § 175 Abs. 4 SGB V wäre ja dann die Kündigung nicht wirksam, und ich wäre weiterhin bei meiner alten Kasse versichert. Dies halte ich jedoch für unfair, da ich für die Unzulänglichkeiten meiner neu gewählten Kasse ja nichts kann.
Hätte evtl. eine Schadensersatzklage in Höhe der Beitragsdifferenz Erfolgsaussichten?
Ich bin gespannt auf Eure/Ihre Antworten.
Bis bald
Jan
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- Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung -
Jan Bierbüße,
02.02.2003, 14:18
- Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung - Tobi, 02.02.2003, 20:14
- Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung -
Tobi,
03.02.2003, 11:49
- Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung -
Ulrich,
04.02.2003, 09:31
- Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung -
Tobi,
05.02.2003, 10:29
- Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung -
Ulrich,
05.02.2003, 12:45
- Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung -
Tobi,
05.02.2003, 15:40
- Krankenkassenmitarbeiter -
Ulrich,
05.02.2003, 16:58
- Re: Krankenkassenmitarbeiter - Tobi, 06.02.2003, 13:11
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Ulrich,
05.02.2003, 16:58
- Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung -
Tobi,
05.02.2003, 15:40
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Ulrich,
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Tobi,
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Ulrich,
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Claudia,
03.02.2003, 14:10
- Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung -
Jan Bierbüße,
03.02.2003, 20:08
- Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung - Claudia, 04.02.2003, 09:29
- Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung -
Jan Bierbüße,
03.02.2003, 20:08