Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt (Krankenkassenrecht)
ich möchte auch nochmal wiedrholen, dass dich jede gestzlich aufnehmen muss, da du ja der versicherungspflicht unterliegst. im gegensatz zu den privaten gibt es bei den gesetzlichen wegen vorerkrankungen oder ähnlichem keine ausschluss.
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- Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
Olli,
24.06.2003, 10:07
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
rammel,
24.06.2003, 16:03
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
Michael,
24.06.2003, 16:50
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
Olli,
24.06.2003, 22:34
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
rammel,
25.06.2003, 12:40
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
Olli,
25.06.2003, 21:09
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt - Michael, 25.06.2003, 23:25
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
Olli,
25.06.2003, 21:09
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
rammel,
25.06.2003, 12:40
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
Olli,
24.06.2003, 22:34
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
Michael,
24.06.2003, 16:50
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
rammel,
24.06.2003, 16:03