Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt (Krankenkassenrecht)

Michael, Mittwoch, 25.06.2003, 23:25 (vor 7821 Tagen) @ Olli

ich möchte auch nochmal wiedrholen, dass dich jede gestzlich aufnehmen muss, da du ja der versicherungspflicht unterliegst. im gegensatz zu den privaten gibt es bei den gesetzlichen wegen vorerkrankungen oder ähnlichem keine ausschluss.


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