Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt (Krankenkassenrecht)
Hallo Olli,
wenn du deinen 55. Geburtstag noch nicht hattest, du unter 3875,- € im Monat Brutto verdienst und bei einer Firma angestellt bist, dann wirst du Sozialversicherungspflichtig und kannst dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl versichern.
Wenn du in der Zeit vom 27.4. bis 30.6.03 schon Arbeitslosengeld bekommen hast oder bekommst, dann müßtest du unter diesen Vorraussetzungen auch schon gesetzlich versichert sein.
Ich hoffe ich konnte dir helfen und wünsch dir noch einen schönen Tag!
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- Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
Olli,
24.06.2003, 10:07
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
rammel,
24.06.2003, 16:03
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
Michael,
24.06.2003, 16:50
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
Olli,
24.06.2003, 22:34
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
rammel,
25.06.2003, 12:40
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
Olli,
25.06.2003, 21:09
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt - Michael, 25.06.2003, 23:25
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
Olli,
25.06.2003, 21:09
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
rammel,
25.06.2003, 12:40
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Olli,
24.06.2003, 22:34
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Michael,
24.06.2003, 16:50
- Re: Nach Selbständigkeit jetzt wieder angestellt -
rammel,
24.06.2003, 16:03