Re: Oder mal aus der Praxis geplaudert.. (Krankenkassenrecht)

Casablanca @, Donnerstag, 03.07.2003, 20:09 (vor 7813 Tagen) @ Laudrup

Es ist auch fest im Gesetz verankert, das Wirtschaftlichkeitsgebot von seiten der Leistungserbringer (auch Ärzte) zu beachten. Da passt Billig-Importierter ZE, welcher zu Landesüblichen Sätzen abgerechnet wird, um sich persönlich zu bereichern, auch nicht rein.

Das kleinere Übel wäre hier also eine evtl. nicht zustehende Bonusgewährung. Allerdings sollte man nicht den Anspruch erheben, wenn jedes zweite Jahr der Zahnarztbesuch geschludert wurde. Aber wenn auf 10 Jahre ein Jahr fehlt, wird vielfach der Bonus zu 15% (also gesamt 65 %) gewährt.


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