Re: Zahnarzt Bonusheft (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Dienstag, 01.07.2003, 14:34 (vor 7815 Tagen) @ Jens

Hallo Jens!

Ja, das Bonusheft ist von Bedeutung, und zwar von großer:
Grundsätzlich beteiligt sich die Krankenkasse beim Zahnersatz mit 50 %.
Wer regelmäßig zur Vorsorge zum Zahnarzt geht bekommt einen höheren Zuschuß:
- 60 %: regelmäßig die letzten 5 Jahre (einmal im Jahr)
- 65 %: regelmäßig die letzten 10 Jahre ("")

In der Praxis sieht es dann so aus, dass das Bonusheft bei der Krankenkasse eingereicht wird und diese über den Arztstempel und das Datum die Höhe der Beteiligung festlegt.
Es ist aber auch nicht so schlimm, wenn das Bonusheft abhanden kommt: Der Zahnarzt hat alle Behandlung gespeichert bzw. in seinen Akten, so dass die Krankenkasse oder der Patient die Stempel nachtragen kann.


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