Re: SONDERKÜNDIGUNG BEI FUSION? (Krankenkassenrecht)

Andreas, Freitag, 18.07.2003, 07:51 (vor 7798 Tagen) @ Maxim

Soll das heißen, dass man normalerweise ab dem Zeitpunkt der Fusion 18 Monate an die neue fusionierte Kasse gebunden ist? Unabhängig davon, wie lange man schon vorher bei einer der Kassen versichert war? Z.B. Eintritt in eine Kasse am 01.01.03, Kasse fusioniert und erhöht den Beitrag zum 01.01.04. Ist man bis 01.07.05 gebunden, oder bis zum 01.07.04? Vielen dank im voraus für kompetente Antworten.

Gruß

Andreas


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