SONDERKÜNDIGUNG BEI FUSION? (Krankenkassenrecht)

Maxim @, Donnerstag, 17.07.2003, 23:21 (vor 7799 Tagen)

Hallo Leutchen,

viele schreiben im Forum, dass man bei Fusionen kein Sonderkündigungsrecht hat.

DAS STIMMT NICHT GANZ!

Ich zitiere aus der aktuellen Finanztest August 2003:

""Grundsätzlich hat die KK Recht, wenn sie darauf hinweist, dass nach einer Fusion von BKKen der Beitragssatz erhöht werden kann. Allerdings ist für diesen Fall rechtlich noch nicht endgültig entschieden, ob die Kassenmitglieder ein Sonderkündigungsrecht haben oder nicht.
Das BVA [...] vertritt die Auffassung, dass eine Fusion rechtlich die Entstehung einer neuen Kasse sei, in die der Kunde eintritt. [...] ein Kassenwechsel [sozusagen]. Dann gebe es kein Sonderkündigungsrecht und die Versicherten seien 18 Monate an die neue Kasse gebunden.
Der Bundesverband der BKKen hat seinen Mitgliedskassen allerdings empfohlen, Wechselwillige nicht mit Gewalt festzuhalten. Inwieweit sich die einzelnnen Kassen an die Empfehlung halten, bleibt ihnen überlassen.""

Also abhängig von der Entscheidung der jeweiligen Krankenkasse.

Mfg

Maxim


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