Re: Tarife für Erwebslose (Krankenkassenrecht)

rammel, Freitag, 01.08.2003, 11:41 (vor 7784 Tagen) @ Taunusfan

Wenn du erwerbslos und ohne Einkünfte (auch Miet, Pacht und Zinseinkünfte zählen dazu) bist, kannst du dich freiwillig versichern zum MIndestbeitrag. Der Mindestbeitrag wird aus 793,33 € berechnet. Daraus werden eben die Bietrage nach dem demenstprechenden Beitragssatz berechnet, aber nicht nach dem allgemeinen, sondern dem ermäßigten, da man als Erwerbsloser keinen Anspuch auf Krankengeld hat!


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