Re: Tarife für Erwebslose (Krankenkassenrecht)
Wenn du erwerbslos und ohne Einkünfte (auch Miet, Pacht und Zinseinkünfte zählen dazu) bist, kannst du dich freiwillig versichern zum MIndestbeitrag. Der Mindestbeitrag wird aus 793,33 € berechnet. Daraus werden eben die Bietrage nach dem demenstprechenden Beitragssatz berechnet, aber nicht nach dem allgemeinen, sondern dem ermäßigten, da man als Erwerbsloser keinen Anspuch auf Krankengeld hat!