Tarife für Erwebslose (Krankenkassenrecht)
Meine Frage: Was zahlen Menschen, die keine Arbeit haben,
keine Leistungen vom Arbeitsamt bekommen und bisher immer gesetzlich versichert waren ?
Bei der bkk-alp fand ich als erste Richtgröße: 89,64 eur + 13,48 eur für freiwillige versicherung und pflegeversicherung eines Erwerbslosen mit Einkommen unter 780 eur.
Ist der Satz gesetztlich geregelt ? Oder macht das jede Kasse nach belieben ?
Ich bin übrigens Taunus-versichert und wie immer werden alle Fragen nach Tarifen seit 3 Wochen nicht beantwortet.
Hintergrund-Info:
Wer Arbeitslosengeld oder -hilfe bezieht, ist über seinen ""Arbeitgeber Arbeitsamt"" versichert. Und zwar zu einem Pauschalen Satz von 13,xy % . Egal, welche Krankenkasse er hat. Ergo: als Arbeitslosengeld-hilfe-empfänger macht Kassenhopping keinen Sinn. Wer keinen Anspruch mehr auf
Arbeitslosengeld-hilfe hat, muß sich freiwillig Versichern.