Tarife für Erwebslose (Krankenkassenrecht)

Taunusfan @, Freitag, 01.08.2003, 11:34 (vor 7784 Tagen)

Meine Frage: Was zahlen Menschen, die keine Arbeit haben,
keine Leistungen vom Arbeitsamt bekommen und bisher immer gesetzlich versichert waren ?

Bei der bkk-alp fand ich als erste Richtgröße: 89,64 eur + 13,48 eur für freiwillige versicherung und pflegeversicherung eines Erwerbslosen mit Einkommen unter 780 eur.

Ist der Satz gesetztlich geregelt ? Oder macht das jede Kasse nach belieben ?

Ich bin übrigens Taunus-versichert und wie immer werden alle Fragen nach Tarifen seit 3 Wochen nicht beantwortet.

Hintergrund-Info:
Wer Arbeitslosengeld oder -hilfe bezieht, ist über seinen ""Arbeitgeber Arbeitsamt"" versichert. Und zwar zu einem Pauschalen Satz von 13,xy % . Egal, welche Krankenkasse er hat. Ergo: als Arbeitslosengeld-hilfe-empfänger macht Kassenhopping keinen Sinn. Wer keinen Anspruch mehr auf
Arbeitslosengeld-hilfe hat, muß sich freiwillig Versichern.


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