geöffnet: aber für wen ? (Krankenkassenrecht)

Nuß des Tages, Dienstag, 16.09.2003, 13:27 (vor 7738 Tagen)

Hier wieder mal eine Frage die Experten:
was ist mit der Begrenzung auf bestimmte Bundesländer wirklich gemeint ?

Der Hauptwohnsitz des Versicherten ?
Sein Nebenwohnsitz ?
Der Sitz des Arbeitgebers ?
Der wirkliche Arbeitsplatz ?

Was passiert eigentlich, wenn man sich durch Arbeitgeberwechsel oder Wohnortwechsel in einem ""verbotenen"" Bundesland aufhält ? Zwangsweiser Kassenwechsel ? Wäre die geschickte Verlagerung von Haupt/Nebenwohnsitzen (irgendeiner in der Familie gibt einem sicher einen Mietvertrag ...) nicht eine ideale Möglichkeit für Kassenhopper, die 18-Monate-Grenze zu umgehen ? Was ist, wenn man sich schlichtweg als ""Wohnsitzloser"" meldet ?


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