geöffnet: aber für wen ? (Krankenkassenrecht)
Hier wieder mal eine Frage die Experten:
was ist mit der Begrenzung auf bestimmte Bundesländer wirklich gemeint ?
Der Hauptwohnsitz des Versicherten ?
Sein Nebenwohnsitz ?
Der Sitz des Arbeitgebers ?
Der wirkliche Arbeitsplatz ?
Was passiert eigentlich, wenn man sich durch Arbeitgeberwechsel oder Wohnortwechsel in einem ""verbotenen"" Bundesland aufhält ? Zwangsweiser Kassenwechsel ? Wäre die geschickte Verlagerung von Haupt/Nebenwohnsitzen (irgendeiner in der Familie gibt einem sicher einen Mietvertrag ...) nicht eine ideale Möglichkeit für Kassenhopper, die 18-Monate-Grenze zu umgehen ? Was ist, wenn man sich schlichtweg als ""Wohnsitzloser"" meldet ?
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- geöffnet: aber für wen ? -
Nuß des Tages,
16.09.2003, 13:27
- Re: geöffnet: aber für wen ? - Ulrich, 17.09.2003, 13:45