Re: Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

Lui, Dienstag, 23.09.2003, 11:01 (vor 7731 Tagen) @ Mischa

Leider nein.
Genau diese Fallgestaltung hat das BVA kürzlich bewertet. Für den Eintritt des Sonderkündigungsrechts muß die Beitragssatzerhöhung in einer bereits bestehenden Mitgliedschaft eintreten.
Ist der Beginn der Mitgliedschaft gleich mit dem Zeitpunkt der Beitragssatzerhöhung, muß die Bindungsfrist eingehalten werden. Eine sofortige Kündigung ist nicht möglich, zumindest nicht sofort wirksam


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