Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

Mischa @, Dienstag, 23.09.2003, 09:59 (vor 7731 Tagen)

Hallo Leute,
ich habe vor einem Jahr zu der BKK KM gewechselt, und zwar zum 1.10.2002. Genau zu diesem Zeitpunkt fand eine Beitragssatzerhöhung statt. Meinen Antrag habe ich unterschrieben und an die Krankenkasse geschickt Ende August 2002. Die Beitragserhöhung wurde erst Anfang Oktober angekündigt.

Die Frage ist, ob in diesem Fall das Recht auf Sonderkündigung im Bezug auf diese Beitragssatzerhöhung gilt.

Danke für eure Antworten


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