Re: Arbeitsplatz im Westen - Wohnsitz im Osten (Krankenkassenrecht)
Hallo Ute,
schau mal auf Deine Entgeltabrechnung.
Wenn dort Deine Anschrift vom Zweitwohnsitz steht,
hat die BKK Taunus die Anschrift über die DÜVO-Meldung
erhalten.
Ein Datenaustausch zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse geschieht nur über DÜVO-Meldungen.
Konzequenzen hat die ""Umsetzung"" zwischen Ost und West nicht.
Steuerliche Dinge sind von den Krankenversicherungen TOTAL abgekoppelt.
Gruß