Re: Arbeitsplatz im Westen - Wohnsitz im Osten (Krankenkassenrecht)

Werner @, Donnerstag, 23.10.2003, 09:01 (vor 7701 Tagen) @ ute

Hallo Ute,

schau mal auf Deine Entgeltabrechnung.
Wenn dort Deine Anschrift vom Zweitwohnsitz steht,
hat die BKK Taunus die Anschrift über die DÜVO-Meldung
erhalten.
Ein Datenaustausch zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse geschieht nur über DÜVO-Meldungen.
Konzequenzen hat die ""Umsetzung"" zwischen Ost und West nicht.
Steuerliche Dinge sind von den Krankenversicherungen TOTAL abgekoppelt.

Gruß


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