Arbeitsplatz im Westen - Wohnsitz im Osten (Krankenkassenrecht)

ute @, Mittwoch, 22.10.2003, 22:08 (vor 7702 Tagen)

Hallo,

bin seit April 03 bei der Taunus BKK versichert. Sämtlicher Schriftverkehr wurde bisher über die Geschäftsstelle in Jena abgewickelt, da mein Hauptwohnsitz sich in Thüringen befindet. Mein Arbeitsplatz ist in Hessen, dort habe ich eine Nebenwohnung.
Diese Woche erhielt ich an meinen Zweitwohnsitz (den ich der Taunus nie genannt hatte) eine neue (2.) Versicherungskarte von der Geschäftsstelle in Frankfurt mit einer neuen Versicherungsnummer, ohne jegliche Angaben warum ich diese neue Karte bekommen.
Nach Rückfrage erklärte mir die Mitarbeiterin der Taunus BKK, daß ich umgezogen wäre. Dies stimmt aber nicht. Ein zweiter Erklärungsversuch war, daß dies wahrscheinlich (!) so ist, da mein Arbeitgeber in Hessen ist. Meines Wissen nach und wie auch auf dieser HP bestätigt kann man eine Krankenkasse entweder aus dem Bundesland des Arbeitgebers oder meines Hauptwohnsitzes wählen. Dies verneinte meine Gesprächspartnerin und sagte mir, daß immer eine Kasse im Bundesland des AG gewählt werden muß.(??) Auf die Nachfrage ob es für mich irgendwelche Nachteile hat wenn ich im ""Westen"" statt wie eigentlich gewünscht im ""Osten"" versichert wäre, meinte Sie es könnte steuerliche Konsequenzen haben.

Ist dies so?


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