Re: Ausländern: Freiwillig/Privat Versicherun (Krankenkassenrecht)
Der §9 (1) Nr.3 SGB V besagt nur das jemand in der freiwilligen Versichewrung beitreten kann , der erstmals eine Beschäftigung aufnimmt.
Hierbei ist zu beachten das eine erstmalige beschäftigungsaufnahme unabhängig vom Land zu berücksichtigen ist. Also, wenn er in Amerika schon gearbeitet haben sollte zählt dieser Paragraph nicht mehr.
Daher funktioniert leider die freiwillige versicherung nicht
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- Ausländern: Freiwillig/Privat Versicherun -
Tim,
13.01.2004, 15:55
- Re: Ausländern: Freiwillig/Privat Versicherun -
chris,
15.01.2004, 10:49
- Re: Ausländern: Freiwillig/Privat Versicherun - der harry, 15.01.2004, 11:09
- Re: Ausländern: Freiwillig/Privat Versicherun -
chris,
15.01.2004, 10:49