Re: Ausländern: Freiwillig/Privat Versicherun (Krankenkassenrecht)

der harry, Donnerstag, 15.01.2004, 11:09 (vor 7617 Tagen) @ chris

Der §9 (1) Nr.3 SGB V besagt nur das jemand in der freiwilligen Versichewrung beitreten kann , der erstmals eine Beschäftigung aufnimmt.


Hierbei ist zu beachten das eine erstmalige beschäftigungsaufnahme unabhängig vom Land zu berücksichtigen ist. Also, wenn er in Amerika schon gearbeitet haben sollte zählt dieser Paragraph nicht mehr.


Daher funktioniert leider die freiwillige versicherung nicht


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