Re: Ausländern: Freiwillig/Privat Versicherun (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Bist Du angestellt, oder bist Du selbständig?
Wenn Du angestellt und unter 55 Jahre bist, kannst Du dich freiwillig krankenversichern lassen. Frag nochmal bei den Krankenkassen nach und frage: ""Was ist denn mit dem § 9 Abs. 1 Nr. 3 SGB V?""
Tschüs
Axel