Re: ambulante Fahrten/ Chroniker/ wer klärt mich mal auf ? (Krankenkassenrecht)
Die oben genannten Fahrten wurden auch bis 31.12.2003 bei allen Versicherten übernommen. Der Unterschied war nur, dass diese einen Eigenanteil von bis zu 13 € je Fahrt hatten und die ""Härtefälle"" nicht.
Jetzt zahlt jeder einen Eigenanteil.
Fahrtkosten werden generell nur noch für Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie, sowie bei Leuten mit Schwerbehindertenausweis mit Eintrag aG (schwer gehbehindert), Bl (blind), H (hilfsbedürftig) übernommen.
Diese Fahrten müssen außerden vorher von der Kasse genehmigt werden.
Alle anderen Fahrten zur ambulanten Behandlung fallen aus dem Leistungskatalog. Leute, die bisher nach §61 befreit waren, können Busfahrkarten bzw. Kilometerpauschalen nicht mehr abrechnen.
Bei der Belastungsgrenze 2% (1% bei chronisch Kranken) zählen Fahrtkosten generell nicht mehr mit, außer die Zuzahlung zu genehmigten Fahrten.
Bis 31.12.2003 wurden die Fahrten zum Arzt in die Belatung eingerechnet. So mancher Bluthochdruckpatient hattte dadurch die 1% Klausel erfüllt und konnte sich fortan als ""chronisch Kranker"" befreien lassen.
Ich hoffe, jetzt ist es etwas klarer und man sieht, dass es doch Einsparpotential gibt.
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- ambulante Fahrten/ Chroniker/ wer klärt mich mal auf ? -
Thorsten,
17.01.2004, 08:44
- Re: ambulante Fahrten/ Chroniker/ wer klärt mich mal auf ? -
Casablanca,
21.01.2004, 18:15
- Re: ambulante Fahrten/ Chroniker/ wer klärt mich mal auf ? - Mitch, 21.01.2004, 21:11
- Re: ambulante Fahrten/ Chroniker/ wer klärt mich mal auf ? - Sora, 22.01.2004, 08:17
- Re: ambulante Fahrten/ Chroniker/ wer klärt mich mal auf ? -
Casablanca,
21.01.2004, 18:15