Re: ambulante Fahrten/ Chroniker/ wer klärt mich mal auf ? (Krankenkassenrecht)

Casablanca @, Mittwoch, 21.01.2004, 18:15 (vor 7611 Tagen) @ Thorsten

DIe Übernahme von Fahrkosten hing bis zum GMG nicht nur von den Einkünften ab, also auch damals war es möglich, im Rahmen einer Serienfahrt (wenn eine stationäre Behandlung verkürzt oder vermieden wurde) Fahrkosten erstattet zu bekommen.

Jetzt soll es so sein, dass u.a. ""chronisch Behandlungsbedürftige"" (nicht also chronisch Kranke) ambulante Fahrten geltend machen können. Ein Diabetiker, der über Tabletten eingestellt ist und nicht der Behandlung bedarf, ist zwar chronisch krank aber nicht behandlungsbedürftig.


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