Re: Sonderkündigungsrecht bei Fusion möglich! (Krankenkassenrecht)

Philipp, Montag, 29.03.2004, 15:36 (vor 7543 Tagen) @ Maxim

Das Sozialgericht Stuttgart hat auch geurteilt, daß ein Sonderkündigungsrecht bei einer Fusion besteht (Urteil rechtskräftig!). Begründet wurde dies damit, daß die Kassen primär Kosten sparen sollen und erst wenn es nicht mehr anders geht Beiträge erhöhen sollen. Mit der Aussetzung des Sonderkündigungsrechtes bei einer Fusion würden aber die Kassen quasi einen Freibrief bekommen ihre Beiträge zu erhöhen welches im Widerspruch mit dem Ziel der effizienten Nutzung der Ressourcen ist.


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