Re: Sonderkündigungsrecht / Fusion (Krankenkassenrecht)

R. Frank @, Samstag, 31.01.2004, 16:59 (vor 7601 Tagen) @ HWA

Habe mich auch mit dem Thema beschäftigt.
Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen gilt nicht
bei Fusionen. Du kannst nur wechseln, wenn Du mind. 18 Monate lang Mitglied einer der fusionierten Kassen warst. Es lohnt sich jedoch mit seiner Kasse über eine mögliche Kündigung zu verhandeln. Manche sind hier kulant. Die Sozialgerichte haben über das Sonderkündigungsrecht bei fusionsbedingten Beitragserhöhungen bislang noch nicht entschieden.
Grüße


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum