Re: Direktlebensversicherung (Krankenkassenrecht)

Neunsinger @, Mittwoch, 04.07.2007, 10:55 (vor 6351 Tagen) @ Mitch

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Nov.2006 meine Versicherung ausbezahlt bekommen
und muss hierfür 120 Krankenkassenbeiträge bezahlen.
Die Beiträge wurden von mir bezahlt und von meinem Arbeitgeber
im Sammelverfahren einbehalten und an meine LV überwiesen.
Im Juli 2003 ging ich auf Grund von Altersteilzeit in den Ruhestand.
Meine Versicherung empfahl die LV aus steuerl. Gründen bestehen
zu lassen. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit die LV ohne Abzüge mir auszahlen zu lassen.
Es wurde mir auch von der Vers.selbst am 7.1.2004 mit geteilt,
dass aus heutiger Sicht mein Vertrag, auf grund der neuen Gesetzeslage nicht betroffen ist. Meiner Versicherung habe ich
Falschberatung vorgeworfen und sie für den Schaden verantwortlich gemacht. Sie lehnt das ab und teilt mir mit ich hätte ja kündigen
kännen. Was kann ich tun nachdem ein erheblicher Schaden end-
stand.


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