Re: Direktlebensversicherung (Krankenkassenrecht)

G.Schekorr @, Montag, 23.04.2007, 16:34 (vor 6423 Tagen) @ Mitch

Sehr geehrte Damen und Herren,
in 1981 Lebensversicherung abgeschlossen.Vers.nehmer ist
der Arbeitgeber.Versicherte Person:ich selbt.
Vers.beiträge von meinem Gehalt steuerfrei unter Abzug sv.-pf
an Vers.ges
Auszahlung: 03/2008.
Ich habe also 25 Jahre SV von Prämie an ges.KRK gezahlt.
Muß ich bei Auszahlung in 03/2008 oder evtl.bei früherer
Rückzahlung nochmals KRK Beiträge für 10 Jahre leisten?
Bitte um Ihre Antwort bitte mit Angabe § des Gesetzbuches.
mit freundlichen Grüßen
Günter Schekorr


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